
Laut CoinTelegraph vom 6. Mai hat der Kläger Kenneth Kolbrak am 4. Mai vor dem Bundesgericht in Manhattan in New York eine Sammelklage eingereicht. Beklagte ist die Rapperin Iggy Azalea. Ihm zufolge habe sie falsche Angaben zum tatsächlichen Nutzen und zur kommerziellen Integration des auf der Solana-Blockchain basierenden Memecoins Mother Iggy (MOTHER) gemacht.

(Quelle: Klageschrift des Bundesgerichts in Manhattan)
Laut der beim Bundesgericht in Manhattan hinterlegten Klageschrift wirft Kolbrak Iggy Azalea vor, sie habe behauptet, der MOTHER-Token sei „die native Währung eines sich ständig erweiternden realen Unternehmens-Ökosystems, das von Azalea kontrolliert oder mitbegründet wurde“, das Telekommunikationsunternehmen, Online-Casinos, einen Marktplatz für Luxusartikel-Geschenke, Shops für Merch sowie Entertainment-Integrationen umfasse, doch diese Zusagen seien nie eingelöst worden.
Wörtlich zitiert die Klageschrift: „Diese Aussagen sind entweder eingeschränkt, unvollständig, widersprüchlich, vorübergehend oder es wird auf keine dauerhafte Weise etwas versprochen. Die Konditionen und Auswirkungen der marktunterstützenden Vereinbarungen wurden den Verbrauchern niemals offengelegt.“
Die Rechtsvertretung in diesem Fall erfolgt durch Max Burwick von der Anwaltskanzlei Burwick Law. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung von CoinTelegraph hatten weder Iggy Azalea noch ihre Agentur reagiert; auch die Kontaktdaten der Anwälte seien nicht erhältlich gewesen.
Laut der in der Klageschrift des Bundesgerichts in Manhattan aufgelisteten konkreten Vorwürfe:
MOTHERLAND Online-Casino: Das von Iggy Azalea beworbene Online-Casino MOTHERLAND ging im Januar 2025 offiziell online, nutzte jedoch tatsächlich Tether (USDt) für „Wetten, Bonus-Abrechnung und Abwicklung“ und nicht den MOTHER-Token
Unreal Mobile Mobile-Payment-Integration: Azalea behauptete, der MOTHER-Token könne über den Anbieter Unreal Mobile gekauft werden, um Handys und mobile Tarife zu erwerben. Zum Zeitpunkt der Klageerhebung gebe es jedoch auf der „Unreal Mobile“-Plattform keine dauerhafte, öffentlich sichtbare MOTHER-Zahlungsintegration
Nichtoffenlegung von Market-Maker-Informationen: Azalea habe, als sie den Krypto-Market-Maker Wintermute sowie DWF Labs mit dem Handel des MOTHER-Tokens betraut habe, den Tokeninhabern die entsprechenden Konditionen oder Risiken nicht offengelegt
Nach öffentlich verfügbaren Informationen wurde der MOTHER-Token im Mai 2024 eingeführt; laut CoinGecko-Daten erreichte die Marktkapitalisierung Mitte Juni 2024 einen Höchststand von 1,36 Milliarden US-Dollar.
Der Hauptkläger Kolbrak behauptet in der Klageschrift, er habe durch eine Investition in den MOTHER-Token „einige hundert US-Dollar“ verloren, und er habe zudem erklärt, dass er ohne die öffentliche Werbung von Iggy Azalea keine entsprechende Investition getätigt hätte bzw. ein deutlich geringerer Betrag im Spiel gewesen wäre.
Die Klage zielt darauf ab, Entschädigung von Käufern des MOTHER-Tokens zu erhalten, die finanzielle Verluste erlitten haben, und beantragt Anwalts- sowie Prozesskosten.
Kläger ist Kenneth Kolbrak, Beklagte ist die Rapperin Iggy Azalea (gesetzlicher Name: Amethyst Amelia Kelly). Die Klage wird von Max Burwick von der Anwaltskanzlei Burwick Law vertreten; eingereicht wurde sie am 4. Mai (Montag) vor dem Bundesgericht in Manhattan in den USA. CoinTelegraph berichtete am 6. Mai darüber.
Laut CoinGecko-Daten liegt die Marktkapitalisierung des MOTHER-Tokens (Mother Iggy) derzeit bei rund 1,3 Millionen US-Dollar, also über 99% niedriger als der Höchststand von 1,36 Milliarden US-Dollar Mitte Juni 2024. Der Token wurde im Mai 2024 auf der Solana-Blockchain eingeführt.
Laut Klageschrift des Bundesgerichts in Manhattan lauten die drei Kernvorwürfe: Nach dem Launch des Online-Casinos MOTHERLAND sei tatsächlich Tether (USDt) statt des MOTHER-Tokens verwendet worden; die Unreal Mobile Mobile-Payment-Integration sei nicht dauerhaft in der Plattform umgesetzt worden; bei der Einführung der Market Maker Wintermute und DWF Labs seien die jeweiligen Konditionen und Risiken den Inhabern nicht offengelegt worden.
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