Die Regulierungsbehörde für virtuelle Vermögenswerte in Dubai veröffentlicht Leitlinien für die Token-Emission und legt einen aufsichtsrechtlichen Rahmen für Stablecoins und RWA fest

Gate News Nachrichteinmeldung, 9. April, Dubai-Regulierungsbehörde für virtuelle Vermögenswerte (VARA) veröffentlichte am Donnerstag Richtlinien für die Ausgabe virtueller Vermögenswerte, die klare Vorgaben für das Strukturdesign, die Offenlegung von Informationen und die Art der Verteilung von Stablecoins und Token von Real-World-Assets (RWA) machen. Die Richtlinie unterteilt die Token-Ausgabe in drei Kategorien: Kategorie 1 umfasst fiat-gebundene und asset-gebundene virtuelle Vermögenswerte; Kategorie 2 muss über lizenzierte Intermediäre verteilt werden, die für die Due Diligence und die fortlaufende Compliance-Validierung verantwortlich sind; Kategorie 3 sind von Funktionen eingeschränkte ausgenommene virtuelle Vermögenswerte. VARA-Rechtsbevollmächtigter (General Counsel) Ruben Bombardi erklärte, dass dieses Rahmenwerk die Transparenz durch Whitepaper und unabhängige Risikoffreigabe-Erklärungen erhöhe, den Emittenten „mehr regulatorische Gewissheit“ biete und den Marktteilnehmern „eine einzige, exklusive Grundlage für die Referenz“ gebe. Die Richtlinie ist ein erläuterndes Dokument zur bestehenden „Handbuch-Ausgabevorschrift für virtuelle Vermögenswerte“ und schafft keine neuen Gesetze.

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