Das OCC-Rahmenwerk legt Standards für inländische und ausländische Emittenten von Zahlungs-Stablecoins fest.
Emittenten müssen liquide Reserven im Verhältnis 1:1 halten und Tokens innerhalb von zwei Werktagen zum Nennwert zurückkaufen.
Die Behörde wird mit der Federal Reserve und der Federal Deposit Insurance Corporation an den endgültigen Regeln zusammenarbeiten.
Das Office of the Comptroller of the Currency veröffentlichte am Mittwoch einen Vorschlag für eine Regelung zur Umsetzung des GENIUS-Gesetzes. Der Vorschlag skizziert die bundesweite Aufsicht für Zahlungs-Stablecoin-Emittenten, die in den USA tätig sind. Das Regelwerk öffnet eine 60-tägige öffentliche Kommentierungsfrist und setzt frühe Compliance-Erwartungen für berechtigte inländische und ausländische Emittenten.
Laut Eleanor Terrett definiert der OCC-Vorschlag Aufsichtsstandards für erlaubte und ausländische Zahlungs-Stablecoin-Emittenten. Der Rahmen umfasst auch spezifische Verwahrungsaktivitäten, die von OCC-überwachten Einheiten durchgeführt werden. Bemerkenswert ist, dass der Vorschlag keine Anforderungen im Zusammenhang mit dem Bankgeheimnisgesetz, AML oder OFAC enthält.
Die OCC erklärte, dass diese Bestimmungen in einer separaten Regelung folgen werden. Diese Maßnahme erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium. Gleichzeitig betonte die Behörde, dass Stablecoins unter dem Bundesbankrecht als rechtlich zulässige Zahlungsmittel gelten.
Der 376-seitige Vorschlag klärt, welche Emittenten unter die Zuständigkeit der OCC fallen. Dazu gehören nationale Banktochtergesellschaften, bundesstaatlich qualifizierte Emittenten, bundesstaatlich qualifizierte Emittenten und ausländische Stablecoin-Firmen. Jede Kategorie muss Standards erfüllen, die mit dem GENIUS-Gesetz übereinstimmen.
Reserven müssen durch identifizierbare, hochliquide Vermögenswerte im Verhältnis 1:1 gedeckt sein. Zudem müssen Emittenten Stablecoins innerhalb von zwei Werktagen zum Nennwert zurückkaufen. Kapital- und Liquiditätsanforderungen variieren je nach Risikoprofil des Emittenten.
Der Vorschlag fordert außerdem einen prinzipienbasierten Risikomanagementrahmen. Dieser umfasst Kontrollen für Cybersicherheit, operative Übergänge und Drittanbieterbeziehungen. Laut OCC unterstützen diese Maßnahmen eine sichere Ausgabe und Verwahrung.
Der Comptroller Jonathan V. Gould sagte, das Vorschlag zielt darauf ab, das Wachstum von Stablecoins zu fördern und gleichzeitig Sicherheit und Solidität zu wahren. Er fügte hinzu, dass öffentliches Feedback eine praktische endgültige Regelung beeinflussen wird. Die OCC bestätigte die laufende Zusammenarbeit mit anderen Regulierungsbehörden.
Zu diesen Behörden gehören die Federal Reserve, die Federal Deposit Insurance Corporation und die National Credit Union Administration. Gemeinsam werden sie die verbleibenden Bestimmungen des GENIUS-Gesetzes umsetzen.
Das GENIUS-Gesetz wurde im Juli 2025 verabschiedet. Das Inkrafttreten ist am 18. Januar 2027 oder 120 Tage nach Verabschiedung der endgültigen Regeln, je nachdem, was zuerst eintritt.
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