Das OCC schlägt einen bundesweiten Regulierungsrahmen für Zahlung-Stablecoins im Rahmen des GENIUS-Gesetzes vor, der Standards für die Ausgabe, Reserven, Aufsicht und ausländische Emittenten innerhalb seiner Zuständigkeit festlegen würde.
Bundesbankaufsichtsbehörden treiben die Überwachung digitaler Vermögenswerte voran. Das Office of the Comptroller of the Currency (OCC) hat am 25. Februar eine Vorschlagsverordnung veröffentlicht, um das Guiding and Establishing National Innovation for U.S. Stablecoins (GENIUS) Act umzusetzen, in der Standards für die Ausgabe von Zahlung-Stablecoins und verwandte Aktivitäten festgelegt werden.
Vorbehaltlich der Aufsichts- oder Durchsetzungsbefugnis des OCC gemäß Abschnitt 4 oder 7 des GENIUS-Gesetzes heißt es in der Mitteilung:
„Das OCC wird Aufsichts- oder Durchsetzungsbefugnis über bestimmte erlaubte Zahlung-Stablecoin-Emittenten haben, einschließlich Tochtergesellschaften nationaler Banken oder Bundesersparnisvereinigungen, Bundesqualifizierte Zahlung-Stablecoin-Emittenten und Bundesstaatlich qualifizierte Zahlung-Stablecoin-Emittenten.“
Weiter heißt es: „Darüber hinaus wird das OCC Aufsichtsbefugnis über ausländische Zahlung-Stablecoin-Emittenten haben.“
Die vorgeschlagene Regelung würde weitgehend in eine neue 12 CFR 15 kodifiziert, einen Abschnitt des Code of Federal Regulations, der speziell die Aktivitäten im Zusammenhang mit Zahlung-Stablecoins unter der Aufsicht des OCC regeln soll. Dieser neue Teil würde Standards für zulässige Aktivitäten, Reservevermögen, Rücknahmerechte, Risikomanagement, Prüfungen, Berichterstattung, Aufsicht, Verwahrung, Anträge und Registrierungen, Überwachung ausländischer Emittenten, Widerruf oder Rücknahme der Genehmigung in bestimmten Fällen sowie Kapital- und Betriebskontingente festlegen.
Neben der Etablierung des neuen Regulierungsrahmens für Stablecoins würde der Vorschlag bestehende Kapitaladäquanzstandards, Anforderungen an prompte Korrekturmaßnahmen, Gebührenstrukturen und Verfahrensregeln aktualisieren, die für von der OCC überwachte Institute gelten. Die Behörde bittet um öffentliches Feedback zu allen Elementen des vorgeschlagenen Rahmens, während Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Bankgeheimnisgesetz, Anti-Geldwäsche-Vorschriften und Sanktionen des Office of Foreign Assets Control separat in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium behandelt werden. Das Inkrafttreten soll entweder 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes oder 120 Tage nach der Veröffentlichung der endgültigen Durchführungsverordnungen der primären US-Zahlungs-Stablecoin-Regulierungsbehörden erfolgen.
Nur erlaubte Zahlung-Stablecoin-Emittenten (einschließlich qualifizierter Bundes- und Bundesstaats-Emittenten), die strenge Standards erfüllen, dürfen in den USA tätig sein.
Ein klarer bundesweiter Rahmen könnte regulatorische Unsicherheiten verringern und institutionelles Kapital anziehen.
Ausländische Zahlung-Stablecoin-Emittenten würden unter die Aufsicht des OCC fallen, wenn sie in den USA tätig sind.
Der Rahmen wird innerhalb eines festgelegten Zeitfensters nach Abschluss der Durchführungsverordnungen wirksam.
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