Festnahme wegen Übertragung von Bildmaterial: Die französische Entführung zeigt die Realität von gezielten Kryptowährungsverbrechen

Am 25. Januar in Frankreich wurde ein Erpressungsbetrug, der auch die Anforderung der Übermittlung von Videos umfasst, als schweres Verbrechen untersucht und von den Ermittlungsbehörden streng verfolgt. Das Opfer ist ein 74-jähriger Mann aus dem Département Isère, der 12 Stunden lang in einer Geiselsituation festgehalten wurde, wobei er illegal festgehalten und Gewaltanwendungen ausgesetzt war. Laut Berichten von Forsite News wird dieser Vorfall als organisierte Entführungstätigkeit gegen Kryptowährungen hervorgehoben.

16 Stunden illegale Festhaltung und schwere körperliche Schäden bei einem 74-jährigen Mann

Das Opfer wurde gewaltsam in ein Restaurant in der Drome-Region gebracht, erlitt Schnittwunden im Gesicht und wurde tragischerweise auch die Finger abgetrennt. Die Tätergruppe irrte sich darüber, dass der Sohn des Opfers ein reicher Kryptowährungsbesitzer sei, und führte auf dieser Fehlinformation basierende illegale Festnahmen durch. Das Opfer wurde 16 Stunden lang festgehalten und war intensiver Gewalt ausgesetzt.

Erpressung von 3 Millionen Euro und Anforderung der Übermittlung von Missbrauchsvideos

Die Täter forderten eine Lösegeldsumme von 3 Millionen Euro und begingen dabei eine illegale Handlung, die unter die Anforderung der Übermittlung von Videos fällt. Sie versendeten verschlüsselte Kommunikationskanäle mit missbräuchlichen Videos des Opfers, um psychischen Druck auszuüben und die sofortige Zahlung des Lösegelds zu erzwingen. Die Kombination aus Videoübermittlung und Lösegeldforderung stellt eine äußerst kriminelle Methode im digitalen Zeitalter dar.

Drei Verdächtige in den 20ern wurden im Rhône-Tal festgenommen und strafrechtlich verfolgt

Die Polizei im Rhône-Tal nahm drei Verdächtige in den 20ern fest, die an diesem Vorfall beteiligt waren, und sicherte sie am Tatort. Diese drei Personen werden wegen organisierter Entführung, Folter und barbarischer Handlungen strafrechtlich verfolgt und befinden sich in Untersuchungshaft. Im Zuge der Ermittlungen ist die Wahrscheinlichkeit gestiegen, dass die Täter im Auftrag Dritter gehandelt haben. Die weitere Verfolgung der schweren Verbrechen, einschließlich der Anforderung der Videoübermittlung, wird fortgesetzt.

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