“Technologieneutral”
Genehmigungspflichtig vs. genehmigungsfrei
Mehr institutionelle Anforderungen?
Die wichtigsten Bankenaufsichtsbehörden der Vereinigten Staaten haben nun klargestellt, wie Banken mit tokenisierten Wertpapieren umgehen sollen.
Am 5. März gaben der Federal Reserve Board, die Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) und das Office of the Comptroller of the Currency (OCC) gemeinsam eine Richtlinie heraus, die bestätigt, dass blockchain-basierte Wertpapiere denselben Kapitalanforderungen unterliegen wie ihre traditionellen Gegenstücke.
Regulatorische Kapitalregeln sind grundsätzlich neutral hinsichtlich der verwendeten Technologie zur Ausgabe oder Aufzeichnung eines Vermögenswerts, so die neue Richtlinie.
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Fed, FDIC und OCC klären entscheidend zu blockchain-basierten Wertpapieren
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Die Behörde hat klargestellt, dass die Methoden zur Ausgabe eines Wertpapiers keine wesentlichen finanziellen Eigenschaften beeinflussen.
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Banken und Finanzinstitute, die berechtigte tokenisierte Vermögenswerte halten, werden nicht durch zusätzliche Kapitalpuffer belastet, nur weil das Asset auf einer Blockchain-Infrastruktur existiert.
Mit der neuen Richtlinie streben die Regulierungsbehörden an, technologieneutral zu sein.
Wenn eine Bank einen traditionellen Vermögenswert wie eine Aktie oder eine Anleihe hält, ist es egal, ob diese Vermögenswerte auf einer Blockchain tokenisiert sind, die in einer altmodischen Legacy-Datenbank aufgezeichnet wird. Die Behörden bestätigten, dass diese “berechtigten tokenisierten Wertpapiere” die gleiche Kapitalbehandlung erhalten.
Vor diesem Update waren Banken größtenteils im Unklaren. Viele traditionelle Institutionen zögerten, ernsthaft mit der Tokenisierung realer Vermögenswerte zu experimentieren, weil sie befürchteten, von den Regulierungsbehörden mit hohen Kapitalpuffern bestraft zu werden.
Durch die Beseitigung dieser regulatorischen Unsicherheiten haben die Fed, FDIC und OCC der traditionellen Finanzbranche eine große Freigabe erteilt, Blockchain-Technologie zu übernehmen.
Dabei stellten die Regulierer jedoch sicher, dass dies kein Freifahrtschein ist. Banken, die in tokenisierte Vermögenswerte investieren, bleiben weiterhin für strenge Risikomanagementpflichten verantwortlich.